Stufe 2 - Spezialisierte Fortbildung
Ausbildungsziele:
Komplexere Interventionen erfordern ein spezialisiertes Training. Im Allgemeinen wird dieses Training nach Erwerb der Facharztanerkennung absolviert. Hier setzt die Stufe 2 - Spezialisierung in Interventioneller Radiologie bzw. Neuroradiologie ein.
Spezielle Ausbildungsziele sind die Beherrschung vaskulärer IR-Verfahren wie Revaskularisationsverfahren, Aneurysmatherapie und Embolisation, schnittbildgesteuerte diagnostische und therapeutische Interventionen sowie weiterer, nicht vaskulärer Methoden.
Die Spezialisierung orientiert sich dabei an 6 thematischen Modulen:
- Modul A: Gefäßeröffnende Verfahren inkl. Lyse, PTA, Stent, Endoprothesen, Thrombektomie etc.
- Modul B: Gefäßverschließende Verfahren inkl. Coils, Flüssigembolisate, Partikel, Plugs etc.
- Modul C: Diagnostische Punktionen, Drainagen, PTCD, Gallenwege, TIPPS, Gastrostomie, Port etc.
- Modul D: Onkologische Verfahren inkl. TACE oder andere Tumor spezifische Embolisationen, Ablationen, perkutane Tumortherapien
- Modul E: Gefäßeröffnende Neuro-Interventionen (PTA/Stent der extrakraniellen supraaortalen Arterien, PTA/Stent der intrakraniellen Arterien, mechanische Rekanalisation beim Schlaganfall, lokale Lyse beim Schlaganfall)
- Modul F: Neurovaskuläre Embolisationsbehandlungen (Embolisation und vergleichbare Verfahren bei intrakraniellen Aneurysmen, Embolisation intrakranieller und spinaler Gefäßfehlbildungen, sonstige intrakranielle Embolisationen).
In den Trainingsprogrammen für die Stufe 2 vertiefen interventionell spezialisierte Radiologen und Neuroradiologen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der bildgesteuerten minimal-invasiven Therapie. Die ÖGIR bzw. ÖGIR/ÖGNR vergeben Einzel-Zertifikate für eine Spezialisierung in den 6 thematischen Modulen. Auch diese Zertifikate ergeben sich aus dem Besuch von Kursen sowie dem Nachweis selbständig durchgeführter Interventionen.
Anforderungen
Voraussetzung für die Erlangung der Spezial-Qualifizierung der Stufe 2:
- Ist die Absolvierung von praktischen Erfahrungen in Interventioneller Radiologie bzw. Neuroradiologie. Das Zertifikat der Stufe 2 kann bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch ohne vorherige Erlangung der Stufe 1 beantragt werden. Der Erwerb von praktischen und theoretischen Kenntnissen vor der Facharztanerkennung wird angerechnet, der Erwerb des Zertifikats der Stufe 2 erfordert zusätzliche Erfahrungen in Interventioneller Radiologie bzw. Neuroradiologie in einem Zeitraum von mindestens 1 Jahr nach Facharztanerkennung. Für den Erwerb des Zertifikats im Modul F wird die Schwerpunktbezeichnung Neuroradiologie gefordert.
- EBIR Zertifiakt der CIRSE
Weitere Informationen zur EBIR-Prüfung und die Prüfungstermine finden Sie unter: https://www.cirse.org/education/ebir/entry-criteria-application/ - Mitgliedschaft in der ÖGIR sowie zusätzlich in der ÖGNR bei Beantragung der Stufe 2 in den Modulen E und F. Bei Austritt verlieren Zertifikate ihre Gültigkeit.
- Besuch ÖGIR/ÖGNR-zertifizierter oder DeGIR/DGNR-zertifizierter Spezial-Kurse; dabei sollen pro Modul mindestens 30 CME-Punkte in Kursen erworben werden, die sich thematisch mit dem jeweiligen Modul beschäftigen. Grundkurse in IR und INR mit Behandlung der jeweiligen Themen können anerkannt werden.
Selbständige Durchführung von:
- mindestens 150 Spezial-Interventionen im Modul A
- mindestens 100 Spezial-Interventionen im Modul B
- mindestens 100 Spezial-Interventionen im Modul C
- mindestens 100 Spezial-Interventionen im Modul D
- mindestens 100 Spezial-Interventionen im Modul E (bevorzugt an einer Klinik mit entsprechender Struktur mit Stroke Unit und mindestens über eine Kooperation erreichbarer Neurochirurgie)
a. davon mindestens 30 intrakraniell
b. davon mindestens 30 extrakraniell - mindestens 100 Spezial-Interventionen im Modul F (bevorzugt an einer Klinik mit entsprechender Struktur mit Stroke Unit, zur Klinik gehörender Neurochirurgie und dedizierter Intensivstation)
a. davon mindestens 50 intrakraniell - unter Supervision eines ÖGIR- bzw. ÖGIR/ÖGNR-Ausbilders an einer Qualifizierungs-Stätte; bevorzugt an einer Klinik mit entsprechender Struktur mit Stroke Unit, zur Klinik gehörender Neurochirurgie und dedizierter Intensivstation)
Ausführliche theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten sollen nachgewiesen werden bezüglich:
- der radiologischen Anatomie der Körperregionen, die in der IR bzw. INR eine Rolle spielen
- der klinischen, pathologischen und pathophysiologischen Grundlagen der Erkrankungen, die mittels IR bzw. INR diagnostiziert und therapiert werden
- der Techniken, Indikationen, Kontraindikationen und Ergebnisse aller bildgebenden Verfahren, die im Rahmen der IR bzw. INR eine diagnostische Rolle spielen
- der erforderlichen Materialien, Kontrastmittel und Medikamente sowie der lebenserhaltenden Notfallmaßnahmen, die in der IR bzw. INR zur Anwendung kommen
- Sedations- und Analgesie-Verfahren, die in der IR bzw. INR verwendet werden
Weitere Zertifizierungsanforderungen sind:
- Regelmäßige Teilnahme an klinisch-radiologischen Konferenzen (mindestens wöchentlich)
- Interdisziplinäre Mitbetreuung der ambulanten und stationären Patienten (z.B. Teilnahme an klinischen Visiten stationärer Patienten sowie an der Ambulanztätigkeit zwecks Erwerb klinischer Erfahrungen)
- Das EBIR-Zertifikat der CIRSE oder bei Beantragung der Module E und/oder F das ESNR-Zertifikat ersetzt die bisherige Prüfung vollständig der für die Erlangung des ÖGIR/ÖGNR-Stufe-2-Zertifikats erforderlich ist. In diesen Fällen muss im Rahmen der Beantragung lediglich ergänzend nachgewiesen werden, dass die für die ÖGIR/ÖGNR-Stufe-2 erforderlichen Interventionen durchgeführt und jeweils 30 CME-Punkte pro beantragtem Modul erworben wurden.